VdS-Prüfungen gemäß Klausel 3602
Brandrisiken elektrischer Anlagen können durch Prüfungen verhindert werden.
Fehler in der Elektrotechnik sind mit ca. 30% die häufigste Brandursache.
Die Prüfung elektrischer Anlagen ist vom VdS als Klausel 3602 (Zusatzbedingungen Versicherungsvertrag) eingeführt worden und wird von VdS-anerkannten, neutralen Sachverständigen durchgeführt.
Diese Prüfung ist nicht durch andere Prüfungen ersetzbar (e-check etc.).
Dokumentiert wird das Ergebnis in Form des Befundschein VdS 2229.
Grundlagen der Prüfung sind im Formblatt VdS 2871 festgeschrieben und beinhalten u.a. auch baulichen Brandschutz u. Durchführung von Temperaturmessungen in Anlagen.