Prüfungen von Sicherheitsstromversorgungen / Sicherheitsbeleuchtungen
Sicherheitsanlagen wie Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Alarmierung, Rauchabzüge müssen auch bei Stromausfall betrieben werden können.
Die Verfügbarkeit von Notstromaggregaten und Sichherheitsbeleuchtungen ist im Falle eines Stromausfalles überlebenswichtig.
Prüfauflagen bestehen nach Sonderbauverordnung wie für Hotels/Gaststätten, Gaststätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Versammlungsstätten, Hochhäuser, Schulen, Garagen etc.
Prüfsachverständige müssen nach Landesrecht zugelassen sein. Die Prüfung dokumentiert Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage und Festellung von Abweichungen von Bauvorschriften und technischen Regeln zur Vorlage bei Bauaufsichtsbehörden.
Prüfungen vor Inbetriebnahme (baubegleitend) und wiederkehrend können beauftragt werden.