Prüfungen von Blitzschutzanlagen
Eine nicht ordnungsgemäß installierte Blitzschutzanlage ist ein hohes Sicherheitsrisiko im Gewitterfall.
Je nach Art und Risikogruppe des Gebäudes sollte eine Überprüfung durch einen Sachverständigen alle 3 - 5 Jahre vorgenommen werden.
Prüfauflagen ergeben sich aus Länderbauverordnungen und gesetzlichen/behördlichen Vorschriften.
Blitzschutz besteht aus dem äußeren Fang- und Ableitungssystem mit Erdungsanlage und dem inneren Blitzschutz durch Potentialausgleich und Überspannungsschutz für elektrische Anlagen.
Relevante Normen und Richtlinien:• DIN EN 62305 1...4 / VDE 0185-305, 1-4 VDS 2010