Unsere Qualifikationen
Unsere Sachverständigen sind hochqualifiziert und prüfen Ihre Anlage nach neuesten Richtlinien und Kriterien.
Unter Anderem verfügen unsere Sachverständige über folgende Qualifikationen:
• Anerkannte Sachverständige/r nach § 2 der Bausachverständigenverordnung (BauSVO) in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Nr. 1 der Landesbauordnung (LBO).
Annerkannte Sachverständige...
...für die in § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) vorgeschriebenen Prüfungen der:
• Feuermeldeeinrichtungen
• Alarmeinrichtungen
• Schutzvorhang
• Blitzschutzanlagen
• Elektrische Anlagen
• ... für die nach § 18 Abs. 3 Geschäftshausverordnung (GHVO) vorgeschriebenen Prüfungen der Bauvorlagen von elektrischen Anlagen
• Sachverständige zum Prüfen elektrischer Anlagen: Gestattung der Prüfung nach Klausel 3602 "Elektriche Anlagen" für Feuerversicherungen.