Prüfungen von elektrischen Anlagen der allgemeinen Stromversorgung
Neben Sicherheitsanlagen sind in einigen Bundesländern auch allgemeine elektrische Anlagen nach Prüfverordnung durch anerkannte Sachverständige zu prüfen
(wie in HH, HE, NRW, RP).
Die Prüfung wird gefordert in Sonderbauten wie Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Garagen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hotels/Gaststätten, Hochhäusern, Schulen.
Brandursachen sind statistisch zu 30% (Quelle:VdS) mit fehlerhaften Elektroanlagen begründet. Das Risiko (auch mögliche Betreiberhaftung) kann durch Prüfen wesentlich
vermindert werden.
Versicherungsgesellschaften fordern die Prüfung durch VdS-anerkannte Sachverständige jährlich (Versich.zusatzbeding., Klausel 3602).
Der Prüfungs-Befundschein (VdS-Form 2871) zeigt den Mangelstand und mögliche Lösungsvorschläge.